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   OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88   

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https://dejure.org/1989,5350
OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88 (https://dejure.org/1989,5350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.1989 - 2 U 290/88 (https://dejure.org/1989,5350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 2 U 290/88 (https://dejure.org/1989,5350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit bei Beeinträchtigung eines Mitbewerbers durch leistungsbehindernde Maßnahmen; Wettbewerbswidriges Verhalten bei Ausnützen der Leistung eines Mitbewerbers; Wettbewerbswidriges Verhalten im Bereich von Hardlock-Entfernern für Software-Systeme; Nutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2633
  • NJW-RR 1989, 1389 (Ls.)
  • BB 1989, 14
  • DB 1989, 876
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88
    So hat der Bundesgerichtshof ein generelles Verbot der Lieferung von für Musikaufnahmen geeigneten Tonbandgeräten ausgeschlossen, weil nach dem Sachvortrag der Klägerin nicht auszuschließen war, daß ein -- wenn auch möglicherweise nur geringfügiger, aber doch nicht ganz zu vernachlässigender -- Teil der Anwender der Geräte diese für Zwecke verwendet, durch die von der Klägerin verwaltete Rechte nicht berührt werden (GRUR 1965 S. 104, 107 -- Personalausweise).
  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88
    Darin liegt ein Ausnützen der Leistung des Mitbewerbers, die wettbewerbswidrig ist, weil sie den Mitbewerber gleichzeitig in der weiteren Verwertung seiner Leistung behindert (vgl. BGH GRUR 1960 S. 144 -- Bambi).
  • BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81

    Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88
    Die Antragsgegner können sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, welche die Herstellung und den Vertrieb von Zusatzgeräten zu Konkurrenzprodukten grundsätzlich zuläßt (vgl. BGH DB 1984 S. 709 = GRUR 1984 S. 282 f. -- Telekonverter).
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